Kosten
Umfangreiche Erstanamnese inkl. körperlicher Untersuchung und Analyse bereits vorhandener Befunde kostet € 150,00.
Grundsätzliches Honorar: € 100,00
Beratungsleistungen (telefonisch und/oder per E-Mail), welche eine Recherche/Beratung/Aufklärung zur Folge haben, werden ebenfalls nach dem o.g.
Stundensatz abgerechnet. Abrechnung erfolgt in 15 Minutentakt.
Rezeptur:
Der Aufwand für eine Rezeptur ist im Rahmen der Behandlung in den Behandlungskosten enthalten.
Für die Erstellung eines Folgerezeptes außerhalb eines Behandlungstermins (Telefon/ Email) werden € 15,00 fällig.
Grundsätzlich können Erst- Rezepturen nur nach einer gründlichen Erstanamnese erstellt werden.
Ausnahmen:
Die Behandlungskosten
orientieren sich am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung.
Selbstverständlich werden Sie vor Therapiebeginn über den Therapieverlauf und die dazugehörigen Kosten aufgeklärt.
Gesetzliche Krankenkassen
dürfen Heilpraktikerleistungen nicht erstatten. Einige wenige Krankenkassen erstatten ihren Versicherten im Rahmen von Satzungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil. Bitte sprechen Sie Ihre Krankenkasse an.
Private Krankenversicherungen / Beihilfestellen
übernehmen in der Regel auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Daher informieren Sie sich bitte vorab direkt bei Ihrem privaten Krankenversicherer bzw. Ihrer Beihilfestelle.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Wichtiger Hinweis!
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Bei Nichtabsage entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten für den geplanten Zeitaufwand.